Verstoß gegen das BtMG

Ob Cannabis, Kokain, Ecstasy oder Medikamente ohne Rezept: Wer mit Betäubungsmitteln zu tun hat, gerät schnell ins Visier der Strafverfolgungsbehörden. Ich verteidige Sie kompetent – diskret und zielgerichtet.

Was regelt das BtMG?

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit verbotenen Substanzen. Strafbar ist z. B.:

  • Besitz illegaler Drogen (auch in kleinen Mengen)
  • Handel, Anbau oder Herstellung
  • Einfuhr aus dem Ausland
  • Abgabe an Dritte oder gemeinschaftlicher Konsum

Auch rezeptpflichtige Medikamente können unter das BtMG fallen, etwa bei Missbrauch von Opiaten oder Benzodiazepinen.

Welche Strafen drohen?

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 29 BtMG)
  • In schweren Fällen bis zu 15 Jahre Haft (§ 30, § 30a BtMG)
  • Führerscheinentzug oder Eintragung ins Führungszeugnis
  • Probleme bei Einreise, Visum oder Beamtenlaufbahn

Bei Ersttätern und geringen Mengen ist oft eine Einstellung möglich – insbesondere bei Konsumdelikten.

Wie ich Sie verteidige

  • Akteneinsicht und Prüfung: Was ist beweisbar?
  • War es Eigenbedarf oder Weitergabe?
  • Lag eine geringe Menge vor?
  • Verstoß gegen Durchsuchungsrechte oder Verhältnismäßigkeit?

Ich setze mich für eine Einstellung oder milde Strafe ein – besonders bei jungen Mandanten, Ersttätern oder Therapiebereitschaft.

Keine Aussage – Schweigen schützt!

Egal ob bei der Polizei, Zoll oder im Krankenhaus – machen Sie keine Angaben ohne Anwalt. Auch vermeintlich „hilfreiche“ Aussagen führen oft zur Anklage. Ich übernehme Ihre Verteidigung professionell und diskret.

Vorladung, Anklage oder Hausdurchsuchung wegen BtMG?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998