Was regelt das BtMG?
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt den Umgang mit verbotenen Substanzen. Strafbar ist z. B.:
- Besitz illegaler Drogen (auch in kleinen Mengen)
- Handel, Anbau oder Herstellung
- Einfuhr aus dem Ausland
- Abgabe an Dritte oder gemeinschaftlicher Konsum
Auch rezeptpflichtige Medikamente können unter das BtMG fallen, etwa bei Missbrauch von Opiaten oder Benzodiazepinen.
Welche Strafen drohen?
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 29 BtMG)
- In schweren Fällen bis zu 15 Jahre Haft (§ 30, § 30a BtMG)
- Führerscheinentzug oder Eintragung ins Führungszeugnis
- Probleme bei Einreise, Visum oder Beamtenlaufbahn
Bei Ersttätern und geringen Mengen ist oft eine Einstellung möglich – insbesondere bei Konsumdelikten.
Wie ich Sie verteidige
- Akteneinsicht und Prüfung: Was ist beweisbar?
- War es Eigenbedarf oder Weitergabe?
- Lag eine geringe Menge vor?
- Verstoß gegen Durchsuchungsrechte oder Verhältnismäßigkeit?
Ich setze mich für eine Einstellung oder milde Strafe ein – besonders bei jungen Mandanten, Ersttätern oder Therapiebereitschaft.
Keine Aussage – Schweigen schützt!
Egal ob bei der Polizei, Zoll oder im Krankenhaus – machen Sie keine Angaben ohne Anwalt. Auch vermeintlich „hilfreiche“ Aussagen führen oft zur Anklage. Ich übernehme Ihre Verteidigung professionell und diskret.
Vorladung, Anklage oder Hausdurchsuchung wegen BtMG?
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