Sexuelle Belästigung
Ein Vorwurf der sexuellen Belästigung kann schwerwiegende Folgen haben. Ich verteidige Sie mit Erfahrung und Diskretion. Jetzt anrufen unter 0170 815 1998.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung nach § 184i StGB umfasst unerwünschte sexuelle Handlungen, die in der Öffentlichkeit oder am Arbeitsplatz erfolgen. Dazu gehören beispielsweise das Berühren des Körpers gegen den Willen der betroffenen Person oder das Aussprechen von anstößigen Bemerkungen.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen für sexuelle Belästigung können variieren:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
- Bei wiederholter Tatbegehung oder besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
In schweren Fällen, insbesondere bei Wiederholungstätern oder Belästigung in Gruppen, können höhere Strafen verhängt werden.
Verteidigungsansätze
In meiner langjährigen Praxis habe ich erfolgreich in Fällen gearbeitet, in denen:
- Die sexuelle Dimension der Handlung infrage gestellt wurde
- Der Vorwurf der Belästigung nicht nachgewiesen werden konnte
- Zeugenaussagen überprüft und widerlegt wurden
Ich prüfe jede Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit und setze mich für Ihre Rechte ein.
Warum ich?
- Über 25 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht
- Fokussierung auf sexuelle Belästigung und verwandte Delikte
- Diskrete und persönliche Betreuung
- Strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Vorwürfen der sexuellen Belästigung
Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
