Rechtsanwalt bei Verteidigung gegen Fahrverbote

STRAFVERTEIDIGER IN BERLIN 

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche
Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit – seit fast 30 Jahren.

Drei Büros in Berlin

Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Verteidigung gegen Fahrverbot

Droht Ihnen ein Fahrverbot? Ich helfe Ihnen, Ihre Mobilität zu bewahren. Jetzt anrufen unter 0170 815 1998.

Was ist ein Fahrverbot?

Ein Fahrverbot wird oft als Nebenfolge bei Verkehrsverstößen verhängt – typischerweise für 1 bis 3 Monate (§ 44 StGB, § 25 StVG). Ob bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkoholfahrt: Ich helfe Ihnen dabei, das Fahrverbot zu vermeiden oder abzumildern.

Wichtige Fakten zum Fahrverbot

  • Dauer: 1–3 Kalendermonate (immer volle Monate – auch im Februar).
  • Beginn: Innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft – Sie bestimmen den Startzeitpunkt (z. B. während des Urlaubs).
  • Mehrere Fahrverbote: Müssen nacheinander verbüßt werden – keine Parallelvollstreckung möglich.
  • Rechtliche Folgen: Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG).

Wann droht ein Fahrverbot?

  • Geschwindigkeit: Über 21 km/h innerorts oder über 26 km/h außerorts.
  • Rotlichtverstoß: Rote Ampel länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung.
  • Handy am Steuer: Wiederholung oder Gefährdung/Sachschaden.
  • Alkohol/Drogen: Ab 0,5 ‰ oder Drogen im Blut.

Fahrverbot vermeiden oder umwandeln?

In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch gute Argumentation vermeiden oder in ein höheres Bußgeld umwandeln – etwa wenn:

  • Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet wäre,
  • Sie angewiesen sind auf den Führerschein (z. B. bei Pflege Angehöriger),
  • Es sich um einen einmaligen Augenblicksfehler handelt.

Dazu ist frühzeitiges und professionelles Handeln entscheidend. Ich übernehme das für Sie.

⚖️ Wie ich für Sie kämpfe

  • Gründliche Akteneinsicht und Prüfung auf Messfehler oder Verfahrensfehler.
  • Fachkundige Einspruchseinlegung und Verhandlung mit Behörden.
  • Optimale Terminplanung des Fahrverbots (z. B. während Urlaub).
  • Professionelle Vertretung vor Gericht.

✅ Ihre nächsten Schritte

Wichtig: Nach Zugang des Bußgeldbescheids bleiben nur 14 Tage Zeit für Einspruch!

Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder Anhörungsbogen – ich prüfe umgehend die Erfolgschancen.

Vertrauen & Erfahrung

Rechtsanwalt für Strafrecht & Verkehrsverfahren
Über 25 Jahre Erfahrung mit Fahrverboten
Persönliche & diskrete Vertretung
Einzelfallprüfung statt pauschaler Bestrafung

Kontakt – schnelle Hilfe bei Fahrverboten

Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998