Sexuelle Nötigung
Ein Vorwurf der sexuellen Nötigung ist eine der schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. Ich verteidige Sie mit Erfahrung und Diskretion. Jetzt anrufen unter 0170 815 1998.
Was ist sexuelle Nötigung?
Sexuelle Nötigung (§ 177 Abs. 5 StGB) liegt vor, wenn jemand eine andere Person mit Gewalt, Drohung oder durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage zu sexuellen Handlungen nötigt. Das bedeutet, der Täter zwingt das Opfer gegen dessen erkennbaren Willen zu sexuellen Handlungen oder zur Duldung solcher Handlungen.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen bei sexueller Nötigung sind erheblich:
- Freiheitsstrafen ab sechs Monaten
- In besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren
- Auch der Versuch ist strafbar
Bereits vor einer Anklage können Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Berufsverbote verhängt werden.
Verteidigungsansätze
In meiner langjährigen Praxis habe ich erfolgreich in Fällen gearbeitet, in denen:
- Falschbeschuldigungen vorlagen
- Missverständnisse oder technische Fehler eine Rolle spielten
- Zeugenaussagen überprüft und widerlegt wurden
Ich prüfe jede Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit und setze mich für Ihre Rechte ein.
Warum ich?
- Über 25 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht
- Fokussierung auf sexuelle Nötigung und verwandte Delikte
- Diskrete und persönliche Betreuung
- Strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Vorwürfen der sexuellen Nötigung
Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
