Nötigung im Verkehr – § 240 StGB
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Was ist Nötigung im Verkehr?
Nötigung im Straßenverkehr liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen durch Gewalt oder Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt. :contentReference[oaicite:3]{index=3}
Typische Nötigungshandlungen
- Dichtes Auffahren ("Tailgating")
- Aggressives Abbremsen ("Cutting off")
- Langfristige Lichthupen-Signale oder Blendung
- Unerlaubtes Ausbremsen bei Spurwechseln
- Über längere Zeit blockierende Fahrweise – psychischer Druck reicht aus
Rechtsfolgen bei Verurteilung
- Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
- In besonders schweren Fällen: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
- 3 Punkte in Flensburg
- Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten
- Entzug der Fahrerlaubnis möglich
So verteidige ich Sie
- Prüfung der Beweislage: Aussage gegen Aussage
- Einspruch gegen Bußgeldbescheide
- Verteidigung im Strafverfahren
- Vertretung bei Führerscheinentzug oder MPU
Tipps für den Straßenalltag
- Ruhe bewahren: Aggression vermeiden
- Abstand halten: Mindestens 1,5 m innerorts, 2 Sekunden-Regel außerorts
- Dokumentieren: Dashcam, Zeugenaussagen oder Handyaufnahmen können helfen
- Schnell reagieren: Nach Behördenpost sofort anwaltliche Hilfe suchen
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Nötigungsvorwürfen
Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
