Vorwurf: Verstoß gegen das BtMG – ich helfe sofort!
Bei einem Verdacht auf Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz drohen erhebliche Konsequenzen. Ich biete schnelle, diskrete Verteidigung & rechtliche Beratung – direkt und kompetent.
Ich unterstütze Sie bei:
- Drogenbesitz & Konsum
- Handel, Anbau oder Schmuggel von Betäubungsmitteln
- Waffen- & Drogenkombinationsdelikte
- Drogendelikte in Verbindung mit Verstöße gegen Betäubungsmittelgesetz
- Verfahren wegen Crystal, Cannabis, Kokain etc.
Mein Vorgehen:
- Unverzügliche Akteneinsicht & Prüfung der Beweislage.
- Überprüfung auf Verfahrensfehler und Mildeumstände.
- Verteidigungsstrategie: ggf. Einstellung des Verfahrens oder milderer Ausgang.
Ein früher Rat kann entscheidend sein – sowohl für Ihre Freiheit als auch für Ihre Zukunft. Rufen Sie mich an, wir klären Ihre Situation noch heute.
Was droht bei einem Verstoß gegen das BtMG?
Ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe belegt werden. Schwere Delikte wie Handel, Vertrieb oder Besitz großer Mengen bedeuten in der Regel härtere Strafen.
Achtung: Machen Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand. Kontaktieren Sie mich direkt für eine erste Einschätzung.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei BtMG-Vorwürfen
Schildern Sie mir kurz: Was wird Ihnen vorgeworfen, um welche Substanz geht es – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
