§ 177 StGB – Der Tatbestand
Der Straftatbestand der Vergewaltigung umfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, insbesondere durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage.
- Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren
- Erweiterung des Tatbestands auf auch nicht-gewaltsame Situationen (seit 2016)
- Reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen häufig
Verhalten im Ernstfall – Ihre Rechte wahren
- Machen Sie keine Aussagen bei Polizei oder Dritten
- Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger
- Versuchen Sie nicht, mit der anzeigenden Person zu kommunizieren
Ein frühzeitiger Verteidigerkontakt kann die Weichen im Verfahren entscheidend beeinflussen – etwa zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder belastenden Durchsuchungen.
Meine Verteidigungsstrategie in Sexualstrafverfahren
- Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussage des vermeintlichen Opfers
- Analyse möglicher Motivlagen (Rache, Trennung, Sorgerechtsstreit)
- Auswertung digitaler Beweise (Chats, Nachrichten, Videos)
- Aufdeckung von Ermittlungs- oder Vernehmungsfehlern
Mein Ziel: Eine fundierte, entschlossene Verteidigung, die Sie vor falschen oder überzogenen Vorwürfen schützt.
Diskretion & Vertraulichkeit
Gerade bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist Verschwiegenheit essenziell. Ich garantiere Ihnen absolute Diskretion und persönlichen Einsatz – ohne Vorverurteilung.
Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Vergewaltigung?
Kontaktieren Sie mich sofort – vertrauliche Hilfe vom Strafverteidiger