Vergewaltigung
Ein Vorwurf der Vergewaltigung ist eine der schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. Ich verteidige Sie mit Erfahrung und Diskretion. Jetzt anrufen unter 0170 815 1998.
Was ist Vergewaltigung?
Vergewaltigung (§ 177 StGB) liegt vor, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt. Dies kann durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage geschehen.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen bei Vergewaltigung sind erheblich:
- Freiheitsstrafen ab einem Jahr
- In besonders schweren Fällen bis zu fünfzehn Jahren
- Auch der Versuch ist strafbar
Bereits vor einer Anklage können Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Berufsverbote verhängt werden.
Verteidigungsansätze
In meiner langjährigen Praxis habe ich erfolgreich in Fällen gearbeitet, in denen:
- Falschbeschuldigungen vorlagen
- Missverständnisse oder psychische Erkrankungen eine Rolle spielten
- Zeugenaussagen überprüft und widerlegt wurden
Ich prüfe jede Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit und setze mich für Ihre Rechte ein.
Warum ich?
- Über 25 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht
- Fokussierung auf Vergewaltigung und verwandte Delikte
- Diskrete und persönliche Betreuung
- Strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Vorwürfen der Vergewaltigung
Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
