Vergewaltigung – Strafverteidigung

Der Vorwurf der Vergewaltigung hat massive Konsequenzen: Neben hohen Freiheitsstrafen drohen soziale Ächtung, berufliche Konsequenzen und Untersuchungshaft. Umso wichtiger ist es, besonnen zu handeln und sofort professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

§ 177 StGB – Der Tatbestand

Der Straftatbestand der Vergewaltigung umfasst sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person, insbesondere durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage.

  • Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren
  • Erweiterung des Tatbestands auf auch nicht-gewaltsame Situationen (seit 2016)
  • Reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen häufig

Verhalten im Ernstfall – Ihre Rechte wahren

  • Machen Sie keine Aussagen bei Polizei oder Dritten
  • Kontaktieren Sie sofort einen Strafverteidiger
  • Versuchen Sie nicht, mit der anzeigenden Person zu kommunizieren

Ein frühzeitiger Verteidigerkontakt kann die Weichen im Verfahren entscheidend beeinflussen – etwa zur Vermeidung von Untersuchungshaft oder belastenden Durchsuchungen.

Meine Verteidigungsstrategie in Sexualstrafverfahren

  • Glaubhaftigkeitsprüfung der Aussage des vermeintlichen Opfers
  • Analyse möglicher Motivlagen (Rache, Trennung, Sorgerechtsstreit)
  • Auswertung digitaler Beweise (Chats, Nachrichten, Videos)
  • Aufdeckung von Ermittlungs- oder Vernehmungsfehlern

Mein Ziel: Eine fundierte, entschlossene Verteidigung, die Sie vor falschen oder überzogenen Vorwürfen schützt.

Diskretion & Vertraulichkeit

Gerade bei Vorwürfen im Sexualstrafrecht ist Verschwiegenheit essenziell. Ich garantiere Ihnen absolute Diskretion und persönlichen Einsatz – ohne Vorverurteilung.

Vorladung oder Hausdurchsuchung wegen Vergewaltigung?
Kontaktieren Sie mich sofort – vertrauliche Hilfe vom Strafverteidiger

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998