Rechtsanwalt bei Vorwurf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

STRAFVERTEIDIGER IN BERLIN 

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche
Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit – seit fast 30 Jahren.

Drei Büros in Berlin

Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – wir handeln sofort

Ein unachtsamer Moment kann schwere rechtliche Folgen haben. Ob Versicherungsprobleme oder strafrechtliche Konsequenzen – ich stehe Ihnen zur Seite: erfahren, diskret und schnell.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Unfallflucht / § 142 StGB
  • Nachträgliches Melden des Unfalls
  • Regressforderungen der Versicherung abwenden
  • Strafverfahren & Bußgeld
  • Wiederherstellung Ihrer Fahrerlaubnis

Mein Vorgehen:

  1. Ich verschaffe mir zeitnah Zugang zu allen Akten und Polizeiberichten.
  2. Wir klären, ob Maßstäbe wie Vorliegen eines „Notfalls“ oder eine geringe Schuld greifen.
  3. Ich verhandle für Sie – außergerichtlich, wenn möglich; Gerichtlich wenn nötig.

Sie sind nicht allein – ein guter Rechtsbeistand kann entscheidend sein. Rufen Sie mich an, wir besprechen Ihre Situation noch heute.

Was droht bei Unfallflucht?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen und Punkte in Flensburg sind möglich.

Achtung: Geben Sie gegenüber der Polizei keine belastenden Aussagen. Kontaktieren Sie zuerst Ihren Rechtsanwalt.

Vertrauen & Erfahrung

Rechtsanwalt für Strafrecht
Über 25 Jahre Erfahrung
Erreichbar auch am Wochenende
Persönliche & diskrete Beratung

Kontakt – schnelle Hilfe bei Unfallflucht

Erklären Sie kurz: Unfallzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Schäden vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

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