Wann liegt Unfallflucht vor?
Eine Unfallflucht liegt vor, wenn Sie sich vom Unfallort entfernen, ohne:
- die Feststellung Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten zu ermöglichen, oder
- eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten
Auch bei kleinen Blechschäden ist das strafbar – selbst auf Parkplätzen.
Welche Strafen drohen?
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
- 3 Punkte in Flensburg
- Entziehung der Fahrerlaubnis bei bedeutendem Schaden (meist ab 1.300 €)
- Verlust des Versicherungsschutzes (Haftung gegenüber der eigenen Kasko-Versicherung)
Was viele nicht wissen:
Wenn Sie sich im Nachhinein freiwillig bei der Polizei melden (innerhalb von 24 Stunden bei geringem Schaden), kann das strafmildernd oder sogar strafbefreiend wirken (§ 142 Abs. 4 StGB).
Wie ich Sie als Strafverteidiger unterstütze
Ich prüfe, ob tatsächlich ein Unfallereignis im rechtlichen Sinn vorliegt, ob ein Feststellungsinteresse bestand und ob Entschuldigungsgründe vorliegen – z. B. Schock oder Unkenntnis. Ziel ist es, ein Verfahren frühzeitig zu beenden oder die Fahrerlaubnis zu retten.
Sie stehen im Verdacht, Fahrerflucht begangen zu haben?
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