Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – wir handeln sofort
Ein unachtsamer Moment kann schwere rechtliche Folgen haben. Ob Versicherungsprobleme oder strafrechtliche Konsequenzen – ich stehe Ihnen zur Seite: erfahren, diskret und schnell.
Ich helfe Ihnen bei:
- Unfallflucht / § 142 StGB
- Nachträgliches Melden des Unfalls
- Regressforderungen der Versicherung abwenden
- Strafverfahren & Bußgeld
- Wiederherstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Mein Vorgehen:
- Ich verschaffe mir zeitnah Zugang zu allen Akten und Polizeiberichten.
- Wir klären, ob Maßstäbe wie Vorliegen eines „Notfalls“ oder eine geringe Schuld greifen.
- Ich verhandle für Sie – außergerichtlich, wenn möglich; Gerichtlich wenn nötig.
Sie sind nicht allein – ein guter Rechtsbeistand kann entscheidend sein. Rufen Sie mich an, wir besprechen Ihre Situation noch heute.
Was droht bei Unfallflucht?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen und Punkte in Flensburg sind möglich.
Achtung: Geben Sie gegenüber der Polizei keine belastenden Aussagen. Kontaktieren Sie zuerst Ihren Rechtsanwalt.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Unfallflucht
Erklären Sie kurz: Unfallzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Schäden vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.
