Handy am Steuer – Telefonverstoß

Die Nutzung des Handys am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Ein Telefonverstoß kann zu Punkten, Bußgeld und sogar Fahrverbot führen. Ich verteidige Sie gegen den Vorwurf – fundiert und konsequent.

Was ist ein Telefonverstoß?

Ein Verstoß liegt vor, wenn Sie ein elektronisches Gerät während der Fahrt in der Hand halten – z. B.:

  • Telefonieren ohne Freisprechanlage
  • Tippen, Lesen oder Scrollen auf dem Handy
  • Benutzung von Smartwatch oder Tablet

Auch das Halten während des Stillstands im fließenden Verkehr ist strafbar.

Welche Strafen drohen?

  • Erstverstoß: 100 € Bußgeld + 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Mit Sachbeschädigung: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Wiederholungstäter: Deutlich höhere Sanktionen

So verteidige ich Sie

  • Prüfung der Beweislage (Zeugen, Video, Foto)
  • Akteneinsicht und Bewertung der Beweismittel
  • Einspruch gegen den Bußgeldbescheid
  • Abwehr von Punkten und Fahrverbot

Häufig gibt es Zweifel an der Fahrereigenschaft oder der Sicht des Beamten – ich nutze diese für Ihre Verteidigung.

Gut zu wissen

  • Ein Handy darf nur verwendet werden, wenn es nicht gehalten wird und nur per Sprache bedient wird.
  • Ein Motor-Stopp (z. B. Start-Stopp-Automatik) reicht nicht – das Fahrzeug muss ausgeschaltet sein.
  • Auch Fahrradfahrer können belangt werden (55 € Bußgeld).

Telefonverstoß? Punkte oder Fahrverbot droht?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998