Alkohol am Steuer

Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen – sowohl strafrechtlich als auch führerscheinrechtlich. Rechtsanwalt Bosche in Berlin hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und möglichen Schaden zu begrenzen.

Welche Promillegrenzen gelten?

  • 0,3 ‰ – relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)
  • 0,5 ‰ – Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot
  • 1,1 ‰ – absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
  • Ab 1,6 ‰ – verpflichtende MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)

Welche Strafen drohen?

Je nach Promillewert, Fahrweise und Vorstrafen können folgende Konsequenzen drohen:

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bei Wiederholung)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
  • Punkte in Flensburg
  • Anordnung der MPU

Was tun nach der Kontrolle?

Bewahren Sie Ruhe – und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger, um Fehler zu vermeiden.

Wie kann ich mich verteidigen?

Ich prüfe, ob die Messung korrekt war, ob Verfahrensfehler vorliegen oder ob mildernde Umstände greifen. Ziel ist es, die Strafe zu minimieren oder das Verfahren ganz einzustellen.

Ein Fehltritt muss nicht das Ende Ihrer Mobilität bedeuten.
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998

Alkohol am Steuer