Professionelle Strafverteidigung Berlin Spandau

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Erfolgreiche Strafverteidigung und Vertretung in Bußgeldverfahren seit über 25 Jahren.


Professionelle Strafverteidigung im Strafverfahren seit fast 30 Jahren

Seit fast drei Jahrzenten verteidige ich meine Mandanten mit großem Erfolg bei allen Gerichten in Berlin und ganz Deutschland. 

In allen Strafsachen gilt: Sagen Sie nichts. Verziehen Sie keine Miene. Rühren Sie sich nicht. Denn:  Das Strafverfahren ist ein Untersuchungsverfahren des Staates, kein Dialogverfahren zwischen gleichberechtigten Personen. 

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, dann erhalten Sie einen Vorwurf.

Die Ermilltungsbehörde muss Ihnen einen schriftlichen Vorwurf übersenden. Ob Ihnen ein Vorwurf gemacht wird, erkennen Sie an der Formulierung "Sie werden beschuldigt" oder "Ihnen wird vorgeworfen". Ähnliche Formulierungen kommen vor.  Achtung: Es handelt sich um ein Ermittlungsverfahren. Die Polizei muss nicht auf Tricks verzichten. Wenn die Ermittlungsbehörde Sie als "Zeuge" anschreibt, dann kann das noch gefährlicher sein, denn der Zeuge hat kein Schweigerrecht. Jemand wird durch ungeschickte Äußerungen vom Zeugen schnell zum Beschuldigten. Es kommt auch vor, dass Polizei Ihnen einen mündlichen Vorwurf unterbreitet, etwa als Autofahrer. Der Polizist arbeitet hoheitlich. Der Vorwurf steht und wird Ihnen nach kurzer Zeit auch schriftlich zugestellt. 

 

Sie sind Beschuldigter einer Straftat? Werden Sie als Zeuge einer Straftat angeschrieben?

Sie haben Post von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gericht erhalten?

 

Rufen Sie mich an, ich berate, vertrete und verteidige meine Mandanten seit fast 30 Jahren erfolgreich.

 

Sollte Ihr Anliegen am Wochenende akut sein stellt auch dies kein Problem dar. Da das Gesetz kein Wochenende kennt, bin ich auch dann über die Mobilfunknummer für Sie erreichbar.

Rufen Sie bei allen strafrechtlichen Vorwürfen gleich an:

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