Was ist Sozialleistungsbetrug?
Sozialleistungsbetrug fällt grundsätzlich unter den allgemeinen Tatbestand des § 263 StGB (Betrug). In der Praxis geht es oft um:
- nicht gemeldete Nebentätigkeiten oder Einkommen
- falsche Angaben zur Bedarfsgemeinschaft (z. B. „Hartz IV“)
- nicht angegebene Unterhaltszahlungen
- Unstimmigkeiten bei Kindergeld oder Bürgergeld
Welche Strafen drohen?
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB)
- Rückzahlung der zu viel erhaltenen Leistungen
- Eintragung ins Führungszeugnis bei höherem Schaden
- Entzug anderer Sozialleistungen möglich
Insbesondere bei Ersttätern ist eine Einstellung gegen Geldauflage möglich – ich setze mich dafür ein.
Verteidigungsansätze
- Lag ein Missverständnis vor?
- War der Schaden gering oder wurde bereits beglichen?
- Gab es keine Täuschungsabsicht?
- Verjährung oder Verfahrensfehler?
Ich prüfe Akte und Sachverhalt sorgfältig und vertrete Sie gegenüber Behörden, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Keine Aussage ohne Anwalt!
Äußern Sie sich niemals voreilig gegenüber dem Jobcenter oder der Polizei. Eine Aussage kann Ihre Verteidigung massiv erschweren. Ich übernehme die Kommunikation für Sie – schweigen ist Ihr gutes Recht!
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