Was ist sexuelle Belästigung?
Sexuelle Belästigung ist laut § 177 Abs. 1 StGB ein Vergehen. Sie liegt vor, wenn jemand eine andere Person in sexueller Weise gegen deren oder nicht eindeutig einverständlichen Willen berührt oder sexuell wirkende Handlungen vornimmt, z. B. an Brust, Genitalien oder Po.
Tatbestandsmerkmale
- Berührung in sexueller Weise: Jede Handlung mit sexuellem Bezug, z. B. an erogenen Zonen.
- Gegen den erkennbaren Willen: Kein ausdrücklich geäußertes Einverständnis, negatives Verhalten ist entscheidend.
- Bewusstes Zuwiderhandeln: Der Täter wusste oder musste wissen, dass die Handlung unerwünscht ist.
Praxisbeispiele
- Begrapschen von Brust oder Hintern in öffentlichem Umfeld.
- Unter dem Rock fotografieren ("Upskirt") oder Anfassen ohne Einwilligung.
- Wiederholtes Aufdrängen sexueller Annäherung trotz klarem Nein.
Strafrahmen
Die Strafandrohung gemäß § 177 Abs. 1 StGB reicht von Geldstrafe bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. In Fällen mit Gewalt, Drohung oder schutzloser Lage kann eine höhere Freiheitsstrafe oder Nichteintreten aufs Strafmaß eintreten.
Verteidigungsstrategie
- Einverständnis prüfen: Gab es implizites oder offenes Einverständnis?
- Subjektiver Wille: War dem Beschuldigten bewusst, dass die Tat unerwünscht war?
- Beweislage sicherstellen: Zeug:innen, Videoaufnahmen oder Aussagen sind entscheidend.
Folgen für Betroffene & Opferrechte
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