Typische Vorwürfe im Sexualstrafrecht
- Sexueller Übergriff (§ 177 StGB)
- Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch (auch innerhalb der Familie oder im sozialen Umfeld)
- Verbreitung oder Besitz kinderpornografischer Inhalte (§ 184b StGB)
- Exhibitionistische Handlungen
- Nachstellung (Stalking)
Oft basieren diese Verfahren allein auf der Aussage der vermeintlich geschädigten Person – und bedürfen sorgfältiger Prüfung.
Verteidigung bei Aussage-gegen-Aussage
Im Sexualstrafrecht liegt häufig eine reine „Aussage-gegen-Aussage“-Konstellation vor. Es kommt dann entscheidend auf die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit an – und darauf, wie die Aussage zustande kam.
- Widersprüche oder Belastungstendenzen prüfen
- Vernehmungstechnik der Polizei bewerten
- Fehlwahrnehmungen oder Beziehungsdynamiken aufdecken
Ich analysiere jedes Detail und baue eine tragfähige Verteidigungsstrategie auf.
Strafen & Konsequenzen
- Mehrjährige Freiheitsstrafe bei Vergewaltigung oder Missbrauch
- Eintragung ins Führungszeugnis
- Sexualstraftäter-Register
- Berufs- und Aufenthaltsverbote
- Kontaktverbot & Unterlassungsklagen
Je früher ich eingebunden werde, desto besser kann ich Schaden von Ihnen abwenden.
Diskrete und konsequente Verteidigung
- Vermeidung von Ermittlungsmaßnahmen (z. B. Hausdurchsuchung, U-Haft)
- Verteidigung gegen unbegründete oder überzogene Vorwürfe
- Schutz Ihrer persönlichen und beruflichen Reputation
Ich arbeite unabhängig, diskret und ausschließlich in Ihrem Interesse.
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