Robert Julius Bosche 

Strafverteidiger und Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Sexualstrafsachen seit 1997.


Strafverteidung im Sexualstrafrecht

 Das Sexualstrafrecht habe ich bereits im Studium kennengelernt. Im Studium wird das Sexualstrafrecht ganz überwiegend ausgeblendet, weil das Lehrpersonal die empfindlichen Studenten schützen will. Demgegenüber habe ich bei Professor Eisenberg (a.D.) an der Freien Universität Kriminologie studiert. Prof. Eisenberg ist der Verfasser vieler einschlägiger Werke zur Kriminologie, insbesondere auch zu Vorurteilen seitens der Ermittlungsbehörden und der Justiz, wenn es um Sexualdelikte geht. Im Gegensatz zu fast allen anderen Autoren kriminalistischer Literatur geht Prof. Eisenberg in seinen Werken auf die Vorstellungen der Ermittler und Justizmitarbeiter über angebliche Sexualstraftäter ein. Daher kann ich diese Voruteile weitaus besser ausschalten und für meine Mandanten nutzen, im Vergleich zu vielen anderen Verteidigern auf diesem Gebiet. 

Das Sexualstrafrecht heißt im Gesetz "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".

Die Strafdrohung ist immer hoch. Überwiegend sind Männer die Beschuldigten, zu einem bestimmten Prozentsatz auch Frauen, etwa beim Verbreiten verbotener Pornografie oder Beihilfehandlungen dazu mittels PC oder Smartphone. 

Als angebliche Opfer kommen männliche und weibliche Personen in Frage.

Unter den Begriff des Sexualstrafrechts fallen Vorwürfe wie der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung, die sexuelle Beleidigung ebenso wie die Vergewaltigung oder Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie.

In den meisten Fällen drohen die höchsten Strafen, die das Strafgesetzbuch ermöglicht.

 

In vielen Sexualstrafverfahren kommt es darauf an, so diskret wie möglich zu verteidigen. Andere Strafverteidiger erhalten Aufträge durch permanente Auftritte in den Medien. Solche Verteidiger sind für die anonyme Verteidigung im Sexualstrafrecht denkbar ungeeignet. Kein Beschuldigter will sich in der Zeitung sehen, nur weil sein Verteidiger berühmt ist. Die Presse geht nämlich so vor: Die Reporter erfahren etwa von der Pressestelle des Gerichts, dass Herr Medienanwalt XY verteidigt, und schon ist der Verhandlungssaal voll mit Presseleuten. Das passiert bei mir nicht, da ich nicht mit der Presse zusammenarbeite. 

Geht es um die Abwendung hoher Freiheitsstrafen, dann werde ich Sie mit sehr hoher Erfolgsquote, jahrzehntelanger Erfahrung und nahezu anonym verteidigen. 

 

Ich verteidige und vertrete Sie mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen sämtliche Vorwürfe des Sexualstrafrechts an allen Strafgerichten und gegenüber allen Polizeibehörden in Deutschland.

Zu meinen Schwerpunkten zählt die Verteidigung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung, gegen Missbrauchsvorwürfe,

also Kindesmissbrauch, Missbrauch von Jugendlichen, und den Missbrauch von Abhängigen sowie gegen den Vorwurf Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie und Jugendpornografie.

 

Der Vorwurf einer Sexualstraftat trifft die Beschuldigten hart. Achten Sie darauf: In Sexualstrafsachen sind auch andere Behörden involviert, z.B. Schulen, Jugendämter und Familiengerichte. Diese Behörden sind immer und massiv gegen den Verdächtigen einer Sexualstraftat eingenommen. Anders als die Polizei missachten diese Behörden Ihre Rechte. Ihnen wird kein Schweigerecht zugebilligt, die Behördenmitarbeiter spielen sich als Kommissare oder Ermittler ohne Ausbildung auf und verleiten Sie sehr schnell zur Selbsbelastung mit fatalen Folgen. Wenn auch nur eine Anspielung hinsichtlich einer Sexualstraftat gegen Sie im Raum steht: Rufen Sie mich gleich an. 

 

Meinen fast dreißigjährigen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Strafverteidigung und mein spezielles Studium der Kriminologie an der FU Berlin machen mich zu einem qualifizierten Verteidiger für Ihren Fall. Rufen Sie mich an, gerne auch am Wochenende!