Rotlichtverstoß geblitzt

Ein Rotlichtverstoß kann schwerwiegende Folgen haben: Punkte, Fahrverbot oder sogar ein Strafverfahren. Ich prüfe Ihren Fall und verteidige Sie kompetent gegen fehlerhafte Vorwürfe.

Was gilt als Rotlichtverstoß?

Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie trotz roter Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren. Entscheidend ist:

  • Einfacher Verstoß: Ampel unter 1 Sekunde rot
  • Qualifizierter Verstoß: Ampel über 1 Sekunde rot oder Gefährdung anderer

Die Sanktionen reichen von Bußgeld und Punkten bis zu einem einmonatigen Fahrverbot.

Welche Strafen drohen?

  • Einfacher Verstoß: 90 € Bußgeld, 1 Punkt
  • Über 1 Sekunde: 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Gefährdung: 320 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Unfall: 360 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot vermeiden – durch anwaltliche Verteidigung.

Was wird geprüft?

Ich analysiere alle Umstände des Vorwurfs, z. B.:

  • War die Ampel korrekt sichtbar und geschaltet?
  • Lag wirklich ein qualifizierter Verstoß vor?
  • War das Messsystem fehlerfrei (z. B. Traffipax, Poliscan)?
  • Ist die Fahrereigenschaft nachgewiesen?

So verteidige ich Sie

  • Einspruch gegen Bußgeldbescheid
  • Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
  • Verhandlung mit Behörden zur Fahrverbotsabwehr
  • Begleitung im gerichtlichen Verfahren

Mit gezielter Verteidigung kann oft eine Einstellung oder Reduzierung der Strafe erreicht werden.

Bußgeld oder Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998