Was gilt als Rotlichtverstoß?
Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Sie trotz roter Ampel in den Kreuzungsbereich einfahren. Entscheidend ist:
- Einfacher Verstoß: Ampel unter 1 Sekunde rot
- Qualifizierter Verstoß: Ampel über 1 Sekunde rot oder Gefährdung anderer
Die Sanktionen reichen von Bußgeld und Punkten bis zu einem einmonatigen Fahrverbot.
Welche Strafen drohen?
- Einfacher Verstoß: 90 € Bußgeld, 1 Punkt
- Über 1 Sekunde: 200 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Gefährdung: 320 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Unfall: 360 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot vermeiden – durch anwaltliche Verteidigung.
Was wird geprüft?
Ich analysiere alle Umstände des Vorwurfs, z. B.:
- War die Ampel korrekt sichtbar und geschaltet?
- Lag wirklich ein qualifizierter Verstoß vor?
- War das Messsystem fehlerfrei (z. B. Traffipax, Poliscan)?
- Ist die Fahrereigenschaft nachgewiesen?
So verteidige ich Sie
- Einspruch gegen Bußgeldbescheid
- Akteneinsicht und Prüfung der Beweislage
- Verhandlung mit Behörden zur Fahrverbotsabwehr
- Begleitung im gerichtlichen Verfahren
Mit gezielter Verteidigung kann oft eine Einstellung oder Reduzierung der Strafe erreicht werden.
Bußgeld oder Fahrverbot wegen Rotlichtverstoß?
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