Was ist Raub & Co.?
- Raub (§ 249 StGB): Gewalt oder Drohung zur Wegnahme einer Sache
- Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB): Gewalt/Drohung beim Versuch, Diebesgut zu behalten
- Räuberische Erpressung (§ 255 StGB): Gewalt/Drohung zur Herausgabe von Geld oder Sachen
In allen Fällen liegt ein enger Zusammenhang zwischen Vermögensdelikt und Gewaltanwendung vor.
Welche Strafen drohen?
- Raub: Mindestfreiheitsstrafe 1 Jahr
- Schwerer Raub (§ 250 StGB): ab 3 Jahren bei Waffe, Bande oder Körperverletzung
- Räuberische Erpressung: ebenfalls 1 Jahr Mindeststrafe
- Eintrag im Bundeszentralregister, ggf. Untersuchungshaft
Diese Delikte gelten als Verbrechen – Strafmilderung nur in wenigen Fällen möglich.
Verteidigungsansätze
- War wirklich Gewalt im Spiel oder liegt nur eine Drohung vor?
- Gab es einvernehmliche Übergabe von Geld oder Sachen?
- War der Vorsatz vorhanden oder handelte es sich um ein Missverständnis?
- Fehlende Beweise, widersprüchliche Zeugenaussagen?
Ich prüfe die Ermittlungsakte genau und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!
Sagen Sie nichts bei der Polizei – auch nicht, wenn Sie sich für unschuldig halten. Ich beantrage Akteneinsicht und berate Sie zur richtigen Verteidigung. Je früher, desto besser.
Ermittelt die Polizei wegen Raub oder Erpressung?
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung anfordern