Vorwurf von Raub oder räuberischer Erpressung? Ich helfe Ihnen sofort!
Ein Vorwurf von Raub oder räuberischer Erpressung kann schwerwiegende Folgen haben. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Bosche – schnell, diskret und kompetent.
Ich unterstütze Sie bei:
- Anzeige wegen Raub oder räuberischer Erpressung
- Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
- Verteidigung in Strafverfahren
- Vermeidung von Haft oder Geldstrafe
- Wiederherstellung Ihrer Unbescholtenheit
Mein Vorgehen:
- Unverzügliche Akteneinsicht und Analyse des Vorwurfs
- Strategische Beratung und Planung der Verteidigung
- Direkte Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden
- Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Verhandlungen
Zögern Sie nicht – bei einem Vorwurf von Raub oder räuberischer Erpressung zählt jede Minute. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine erste Einschätzung.
Rechtliche Folgen bei Raub und räuberischer Erpressung
Raub (§ 249 StGB) und räuberische Erpressung (§ 255 StGB) sind schwere Straftaten im deutschen Strafrecht. Beide Delikte kombinieren Diebstahl mit Gewalt oder Drohung und werden daher mit hohen Freiheitsstrafen geahndet.
Wichtig: Geben Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Raub oder räuberischer Erpressung
Erklären Sie kurz: Tatzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Verletzungen vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.
