Pflichtverteidigung

In bestimmten Strafverfahren haben Sie Anspruch auf einen Pflichtverteidiger – auch wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können. Ich übernehme Ihre Verteidigung kompetent und engagiert – bundesweit.

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Ein Pflichtverteidiger ist ein gerichtlich bestellter Strafverteidiger. Dabei handelt es sich keineswegs um einen „schlechteren“ Anwalt – Sie haben Anspruch auf eine vollwertige, engagierte Verteidigung.

Das Gericht übernimmt dabei die Kosten. Sie können sich auch selbst einen Anwalt aussuchen – ich beantrage gerne meine Beiordnung als Pflichtverteidiger.

Wann habe ich Anspruch auf einen Pflichtverteidiger?

Pflichtverteidigung ist unter anderem möglich, wenn:

  • eine Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr zu erwarten ist
  • Untersuchungshaft angeordnet wurde
  • Sie sich in einer psychiatrischen Einrichtung befinden
  • das Verfahren wegen seiner Schwierigkeit oder Schwere die Mitwirkung eines Verteidigers erfordert
  • Sie sich vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht verantworten müssen

Kann ich meinen Pflichtverteidiger selbst wählen?

Ja. Bevor das Gericht einen Anwalt für Sie auswählt, können Sie einen eigenen Verteidiger benennen. Ich übernehme gerne Ihre Verteidigung als Pflichtverteidiger – schnell, diskret und mit langjähriger Erfahrung.

Ich kümmere mich um den Beiordnungsantrag beim Gericht.

Unterschied zu Wahlverteidigung

Als Pflichtverteidiger arbeite ich mit der gleichen Sorgfalt und Engagement wie als Wahlverteidiger. Der Unterschied liegt nur in der Kostenübernahme durch den Staat – nicht in der Qualität der Verteidigung.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998