Pflichtverteidiger wenn bei schweren Delikten, Krankheit, betreuten Tätern

STRAFVERTEIDIGER IN BERLIN 

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche
Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit – seit fast 30 Jahren.

Drei Büros in Berlin

Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Pflichtverteidigung – Ihre Rechte automatisch gewahrt

Wird ein Pflichtverteidiger benötigt, brauchen Sie sich nicht sorgen – ich übernehme das für Sie. Zu Ihren Gunsten, diskret und kompetent.

Wann greift Pflichtverteidigung?

  • Bei bestimmten Straftaten und Vergehen, wenn die Schwere es verlangt
  • Wenn kein Verteidiger gewählt werden kann
  • Bei Vorladungen oder Fällen mit möglicher Freiheitstrafe
  • Wenn Verteidigungsrechte gefährdet sind

Was Sie von mir erwarten können:

  1. Ich übernehme sofort die Verteidigung – ohne zusätzliche Wartezeiten.
  2. Ich prüfe die Ermittlungsakte und entlaste Ihre Position.
  3. Ich vertrete Sie vor Gericht und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Eine Pflichtverteidigung stellt sicher, dass Sie nicht ohne rechtlichen Beistand dastehen. Rufen Sie mich direkt an – ich setze mich für Ihre Rechte ein.

Ihre Vorteile mit Pflichtverteidigung

Mit Pflichtverteidigung stellen Sie sicher, dass Sie nicht unvorbereitet vor Gericht stehen. Alle Rechte werden gewahrt, Beweislage geprüft und jede Möglichkeit genutzt, Ihre Situation zu verbessern.

Wichtig: Sie haben Anspruch auf einen Verteidiger – es kostet Sie keinen Cent extra, und Sie erhalten professionelle Unterstützung.

Vertrauen & Erfahrung

Rechtsanwalt für Strafrecht
Über 25 Jahre Erfahrung
Erreichbar auch kurzfristig
Persönliche & diskrete Vertretung

Kontakt – Pflichtverteidigung jetzt sichern

Ganz gleich, ob Sie gewählt sind oder bestellt werden – ich melde mich umgehend, sobald Sie mich kontaktieren. Ihre Rechte stehen im Mittelpunkt.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

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