Ihre Rechte als Opfer im Strafprozess
- Teilnahme am Verfahren als Nebenkläger (§ 395 StPO)
- Akteneinsicht durch Ihren Anwalt
- Stellung von Anträgen und Fragerechte
- Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung
Ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und sorge für eine respektvolle Behandlung durch Behörden und Gerichte.
Nebenklage – aktiv am Strafprozess beteiligt
In bestimmten Fällen (z. B. Sexualdelikte, Körperverletzung, Stalking, versuchte Tötung) können Opfer sich dem Verfahren als Nebenkläger anschließen. Dadurch erhalten Sie mehr Einfluss und Schutz.
- Recht auf eigene Anträge und Stellungnahmen
- Mitwirkung an der Beweisaufnahme
- Möglichkeit, auf das Strafmaß Einfluss zu nehmen
- Kostenübernahme durch die Staatskasse möglich
Schadensersatz und Schmerzensgeld – Adhäsionsverfahren
Im Strafverfahren kann gleichzeitig ein zivilrechtlicher Anspruch geltend gemacht werden (Adhäsionsverfahren), z. B. auf:
- Schmerzensgeld
- Erstattung medizinischer Kosten
- Wiedergutmachung bei immateriellen Schäden
Ich beantrage für Sie die entsprechenden Ansprüche und setze sie durch.
Verlässlicher Beistand – menschlich und rechtlich
Ich nehme Ihre Situation ernst und biete Ihnen eine fachlich fundierte und einfühlsame Vertretung. Ihre Würde, Ihre Sicherheit und Ihre Stimme stehen im Mittelpunkt meiner Arbeit.
Sie sind Opfer einer Straftat?
Kontaktieren Sie mich – ich vertrete Ihre Interessen mit Nachdruck und Einfühlungsvermögen