Nötigung im Straßenverkehr – § 240 StGB
Im Straßenverkehr kann Nötigung schwere Folgen nach sich ziehen – Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbot oder Freiheitsstrafe. Wir verteidigen Sie rechtssicher gegen solche Vorwürfe.
🚗 Was ist Nötigung im Verkehr?
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§ 240 StGB beschreibt, wann ein Fahrer einen anderen durch Gewalt oder Drohung gezielt zu einem bestimmten Verhalten zwingt – etwa durch dichtes Auffahren, Lichthupen oder
Abbremsen.
- Dabei reicht schon psychischer Druck – etwa Sitzblockade am Steuer – als Gewaltmittel aus.
⚖️ Warum ist das relevant?
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Rechtsgut: Die freie Verkehrsentscheidung und Bewegungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmer.
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Strafen: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis 5 Jahre.
- In der Regel droht Fahrerlaubnisentzug und Punkte in Flensburg.
🔍 Typische Nötigungshandlungen im Straßenverkehr
- Dichtes Auffahren ("Tailgating")
- Aggressives Abbremsen (z. B. „Cutting off“)
- Langfristige Lichthupen-Signale oder Blendung
- Unerlaubtes Ausbremsen bei Spurwechseln
- Über längere Zeit blockierende Fahrweise – psychischer Druck reicht aus
🛡️ Wichtig: Rechtswidrigkeit muss bewiesen werden
- Nötigung ist nur strafbar, wenn sie verwerflich ist (Abwägung zwischen Mittel und Zweck).
- Verhältnismäßiges Verhalten (z. B. Notbremsung) kann gerechtfertigt sein.
- „Verkehrserziehung“ durch Blocken ist meist rechtswidrig.
✅ So verteidigen wir Sie
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Gewalt- oder Drohungsvorwurf entkräften: z. B. durch technische Auswertung, Zeugenaussagen.
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Verhältnismäßigkeit begründen: z. B. bei Notfällen oder Gefahrensituationen.
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Bußgeldverfahren prüfen: Einspruch, Akteneinsicht, Verteidigung.
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Führerschein retten: Gegen Entzug oder MPU gezielt vorgehen.
📌 Unsere Tipps für den Straßenalltag
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Ruhe bewahren: Aggression vermeiden.
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Abstand halten: Mindestens 1,5 m innerorts, 2 Sekunden-Regel außerorts.
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Dokumentieren: Dashcam, Zeugenaussagen oder Handyaufnahmen können helfen.
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Schnell reagieren: Nach Behördenpost sofort anwaltliche Hilfe suchen.
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