Nötigung im Straßenverkehr – § 240 StGB

Im Straßenverkehr kann Nötigung schwere Folgen nach sich ziehen – Bußgeld, Punkte und sogar Fahrverbot oder Freiheitsstrafe. Wir verteidigen Sie rechtssicher gegen solche Vorwürfe.

🚗 Was ist Nötigung im Verkehr?

  • § 240 StGB beschreibt, wann ein Fahrer einen anderen durch Gewalt oder Drohung gezielt zu einem bestimmten Verhalten zwingt – etwa durch dichtes Auffahren, Lichthupen oder Abbremsen.
  • Dabei reicht schon psychischer Druck – etwa Sitzblockade am Steuer – als Gewaltmittel aus.

⚖️ Warum ist das relevant?

  • Rechtsgut: Die freie Verkehrsentscheidung und Bewegungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmer.
  • Strafen: Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in schweren Fällen bis 5 Jahre.
  • In der Regel droht Fahrerlaubnisentzug und Punkte in Flensburg.

🔍 Typische Nötigungshandlungen im Straßenverkehr

  • Dichtes Auffahren ("Tailgating")
  • Aggressives Abbremsen (z. B. „Cutting off“)
  • Langfristige Lichthupen-Signale oder Blendung
  • Unerlaubtes Ausbremsen bei Spurwechseln
  • Über längere Zeit blockierende Fahrweise – psychischer Druck reicht aus

🛡️ Wichtig: Rechtswidrigkeit muss bewiesen werden

  • Nötigung ist nur strafbar, wenn sie verwerflich ist (Abwägung zwischen Mittel und Zweck).
  • Verhältnismäßiges Verhalten (z. B. Notbremsung) kann gerechtfertigt sein.
  • „Verkehrserziehung“ durch Blocken ist meist rechtswidrig.

✅ So verteidigen wir Sie

  • Gewalt- oder Drohungsvorwurf entkräften: z. B. durch technische Auswertung, Zeugenaussagen.
  • Verhältnismäßigkeit begründen: z. B. bei Notfällen oder Gefahrensituationen.
  • Bußgeldverfahren prüfen: Einspruch, Akteneinsicht, Verteidigung.
  • Führerschein retten: Gegen Entzug oder MPU gezielt vorgehen.

📌 Unsere Tipps für den Straßenalltag

  • Ruhe bewahren: Aggression vermeiden.
  • Abstand halten: Mindestens 1,5 m innerorts, 2 Sekunden-Regel außerorts.
  • Dokumentieren: Dashcam, Zeugenaussagen oder Handyaufnahmen können helfen.
  • Schnell reagieren: Nach Behördenpost sofort anwaltliche Hilfe suchen.

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Nötigungsvorwurf im Verkehr? Wir verteidigen Sie erfahren, effizient und lösungsorientiert – damit Sie mobil bleiben und Ihren Führerschein behalten.

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998