Was zählt als Körperverletzung?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet unter anderem:
- Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Vorsätzliche körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung
- Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): z. B. mit Waffen, gemeinschaftlich oder hinterlistig
- Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): z. B. mit dauerhaften Schäden wie Erblindung, Lähmung
Welche Strafen drohen?
- Einfache Körperverletzung: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre
- Gefährliche Körperverletzung: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren
- Eintrag im Führungszeugnis
- Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche der Gegenseite
Verteidigungsmöglichkeiten
Nicht jede Verletzung ist automatisch strafbar. Ich prüfe für Sie:
- Lag Notwehr oder Notstand vor?
- War die Körperverletzung möglicherweise einvernehmlich?
- Fehlt es an Vorsatz oder liegt nur Fahrlässigkeit vor?
- Kann das Verfahren eingestellt werden (z. B. bei geringer Schuld)?
Machen Sie keine Aussage ohne Anwalt!
Schon eine einzige falsche Aussage kann den Ausgang des Verfahrens stark beeinflussen. Als Ihr Verteidiger beantrage ich Akteneinsicht und entwickle mit Ihnen gemeinsam eine durchdachte Verteidigungsstrategie.
Sie haben eine Vorladung oder Anzeige wegen Körperverletzung erhalten?
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