Erfolgreiche Strafverteidigung bei Kindesmissbrauch seit 1997
Kindesmissbrauch
Seit fast drei Jahrzehnten verteidige ich mit hohen Erfolgsquoten gegen den Vorwurf des Kindesmissbrauchs. In vielen Fällen sind die Vorwürfe lediglich Phantasiegebilde, beruhen auf der Verwechslung von Personen weil die angeblichen Taten oft sehr lange zurück liegen oder gehen auf einfache Lügen zurück. Auf die angeblichen Opfer wird seitens vieler Stellen oft so lange eingeredet, bis diese glauben, Opfer geworden zu sein. Aufklärung schafft in solchen Fällen die Schilderung von Widersprüchen im Aussageverhalten. Dabei kommen alle Personen als Zeugen in Frage, die auch nur entfernt mit den Behauptungen in Verbindung stehen.
Sind die Lügen gut durchdacht, so helfen Gutachten über die Glaubhaftigkeit und Glaubwürdigkeit der angeblichen Opfer. weiter. Die Motivlage für falsche Anzeigen ist von Fall zu Fall verschieden. Aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung gelingt mir in den Meisten Fällen Zweifel an den Belastungen zu wecken und damit bereits eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens.
Der Vorwurf des Kindesmissbrauchs begründet in jedem Fall ein Verbrechen. Es droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, § 176 StGB. Meine Verteidigung ist diskret und genau. Niemand sollte einen solchen Vorwurf auf die leichte Schulter nehmen. Die Bestrafung ist genau so hoch oder höher als ein bewaffnerter Bankraub.
Achtung:
Die Tathandlungen müssen nicht physisch sein. Kontakte über das Internet reichen zum Beispiel für den Vorwurf des Kindesmissbrauchs aus. Kindesmissbrauch kommt bereits durch sexuelle Handlungen über Videochats in Frage.
Für die Beschuldigten steht anhand der oft schlechten Übertragungsqualität dabei nicht von vornherein fest,
dass es sich nicht um Erwachsene handelt.
Auch spielen Übertreibungen und Angebereien eine große Rolle, gerade bei pubertierenden Jugendlichen.
Wird unmittelbarer sexueller Kontakt zu Jugendlichen oder Kindern vorgeworfen, so ist von Beginn an mit Untersuchungshaft zu rechnen.
Achtung: Die Untersuchungshaft kann jederzeit angeordnet werden.
Dass Sie bereits eine Vernehmung bei der Polizei oder eine Hausdurchsuchung hatten, spielt für die Untersuchungshaft keine Rolle.
Wenn der Staatsanwalt beim Aktenstudium zu der Ansicht gelangt, dass ein Haftgrund vorliegt,
dann wird man Sie ganz plötzlich zu Hause oder auf der Arbeit abholen.
Gerade der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist für die Beschuldigten hart.
Rufen Sie mich gerne an:
0170 815 1998
Ich verteidige Sie kompetent seit über 20 Jahren.
Auch am Wochenende stehe ich Ihnen zur Verfügung und bespreche mit Ihnen das weitere Vorgehen.