Kinderpornografie
Ein Vorwurf der Kinderpornografie ist eine der schwerwiegendsten Anschuldigungen im Strafrecht. Ich verteidige Sie mit Erfahrung und Diskretion. Jetzt anrufen unter 0170 815 1998.
Was ist Kinderpornografie?
Kinderpornografie (§ 184b StGB) umfasst Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder mit Kindern unter 14 Jahren. Auch fiktive, animierte oder künstlich erzeugte Inhalte können strafbar sein.
Rechtliche Konsequenzen
Die Strafen bei Kinderpornografie sind erheblich:
- Freiheitsstrafen ab drei Monaten
- In besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahren
- Auch der Versuch ist strafbar
Bereits vor einer Anklage können Maßnahmen wie Untersuchungshaft oder Berufsverbote verhängt werden.
Verteidigungsansätze
In meiner langjährigen Praxis habe ich erfolgreich in Fällen gearbeitet, in denen:
- Falschbeschuldigungen vorlagen
- Missverständnisse oder technische Fehler eine Rolle spielten
- Zeugenaussagen überprüft und widerlegt wurden
Ich prüfe jede Aussage auf ihre Glaubwürdigkeit und setze mich für Ihre Rechte ein.
Warum ich?
- Über 25 Jahre Erfahrung im Sexualstrafrecht
- Fokussierung auf Kinderpornografie und verwandte Delikte
- Diskrete und persönliche Betreuung
- Strategische Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Vorwürfen der Kinderpornografie
Schildern Sie kurz: Welcher Vorwurf liegt vor? Welche Fristen sind gesetzt? Ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung & Handlungsmöglichkeiten.
