Kinderpornografie – Strafverteidigung

Der Vorwurf, kinderpornografisches Material besessen, verbreitet oder hergestellt zu haben, zieht schwerwiegende rechtliche und gesellschaftliche Konsequenzen nach sich. Bereits der Verdacht kann zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und beruflichen Schäden führen. Diskretion und ein klarer Verteidigungsplan sind jetzt entscheidend.

§ 184b StGB – Was gilt als Kinderpornografie?

  • Darstellungen sexueller Handlungen von, an oder mit Kindern (unter 14 Jahren)
  • Auch fiktive, animierte oder künstlich erzeugte Inhalte können strafbar sein
  • Bereits Besitz oder Abruf über das Internet erfüllt den Straftatbestand
  • Verbreitung, Erwerb oder Weiterleitung verschärfen das Strafmaß erheblich

Die Definition umfasst auch Fälle, in denen Betroffene sich der Strafbarkeit nicht bewusst waren.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Keine Aussagen gegenüber Polizei oder Ermittlungsbehörden!
  • Vermeiden Sie jede Kommunikation über den Vorwurf
  • Dokumentieren Sie eigene digitale Beweise oder Alibis
  • Sofort Kontakt zum Strafverteidiger aufnehmen – auch bei Hausdurchsuchung

Ihr Schweigerecht ist Ihre stärkste Waffe. Jede Aussage ohne juristische Prüfung kann Sie belasten.

Verteidigungsstrategie durch Rechtsanwalt Conrad

  • Akteneinsicht und Analyse aller Vorwürfe und Beweise
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Durchsuchungen und Datensicherungen
  • Vermeidung von U-Haft oder Auflagen
  • Verhandlungsstrategie auf Verfahrenseinstellung oder Abmilderung

Ich entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie mit maximaler Diskretion.

Diskretion und Vertraulichkeit

Gerade in Verfahren mit medialem oder sozialem Risiko ist Verschwiegenheit essenziell. Ich sichere Ihnen absolute Diskretion und eine sachliche, professionelle Verteidigung zu.

Vorwurf nach § 184b StGB?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998