Rechtsanwalt beim Vorwurf Körperverletzung

STRAFVERTEIDIGER IN BERLIN 

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche
Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit – seit fast 30 Jahren.

Drei Büros in Berlin

Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Vorwurf der Körperverletzung? Ich helfe Ihnen sofort!

Ein Vorwurf der Körperverletzung kann schwerwiegende Folgen haben. Vertrauen Sie auf die Erfahrung von Rechtsanwalt Bosche – schnell, diskret und kompetent.

Ich unterstütze Sie bei:

  • Anzeige wegen Körperverletzung
  • Vorladung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft
  • Verteidigung in Strafverfahren
  • Vermeidung von Haft oder Geldstrafe
  • Wiederherstellung Ihrer Unbescholtenheit

Mein Vorgehen:

  1. Unverzügliche Akteneinsicht und Analyse des Vorwurfs
  2. Strategische Beratung und Planung der Verteidigung
  3. Direkte Kontaktaufnahme mit Ermittlungsbehörden
  4. Vertretung vor Gericht und außergerichtliche Verhandlungen

Zögern Sie nicht – bei einem Vorwurf der Körperverletzung zählt jede Minute. Kontaktieren Sie mich noch heute für eine erste Einschätzung.

Rechtliche Folgen bei Körperverletzung

Die Körperverletzung ist nach § 223 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden. Bei schweren Fällen drohen höhere Strafen.

Wichtig: Geben Sie keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand. Kontaktieren Sie mich für eine erste Einschätzung.

Vertrauen & Erfahrung

Rechtsanwalt für Strafrecht
Über 25 Jahre Erfahrung
Erreichbar auch am Wochenende
Persönliche & diskrete Beratung

Kontakt – schnelle Hilfe bei Körperverletzung

Erklären Sie kurz: Tatzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Verletzungen vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.

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© Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998