Fachgerechte Verteidigung für Jugendliche & Heranwachsende (14–21 Jahre) in Berlin – Spandau
Das Jugendstrafrecht ist ein eigenes Rechtssystem für Personen zwischen 14 und 21 Jahren. Im Vordergrund stehen pädagogische Ziele – Erziehung, Resozialisierung und Prävention – nicht Sühne oder Abschreckung :contentReference[oaicite:1]{index=1}.
Das Jugendgerichtsgesetz verfolgt den Erziehungsgedanken: nicht abschrecken, sondern formen – Resozialisierung und erzieherische Maßnahmen haben Vorrang :contentReference[oaicite:4]{index=4}.
Diese Institution unterstützt das Gericht durch persönliche Begleitung der Jugendlichen. Sie bespricht die Hintergründe, empfiehlt Maßnahmen (z. B. Sozialarbeit, Täter‑Opfer‑Ausgleich) und hilft bei der Entscheidung für Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht :contentReference[oaicite:5]{index=5}.
Verhandlungen gegen Jugendliche sind meist nicht öffentlich; bei Heranwachsenden kann das Verfahren öffentlich sein :contentReference[oaicite:6]{index=6}.
Jugendliche haben dieselben Grundrechte wie Erwachsene: fairer Prozess, Anwalt, rechtliches Gehör. Doch gute Verteidigung heißt strategisch vorgehen – Akteneinsicht, individuelles Konzept und Perspektiven entwickeln :contentReference[oaicite:12]{index=12}.
Ein Verteidiger fungiert als Vertrauensperson, ohne vorgefertigte Annahmen – gemeinsam legen wir den Fokus fest und verhandeln erzieherische statt negative Konsequenzen.
Ziel ist nicht die Härte der Strafe, sondern die Chance auf Resozialisierung – Erziehung, soziale Integration und Zukunftsperspektive stehen im Mittelpunkt
Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.
Tel: 0170 815 1998