🚫 Fahrverbot

Ein Fahrverbot wird oft als Nebenfolge bei Verkehrsverstößen verhängt – typischerweise für 1 bis 3 Monate (§ 44 StGB, § 25 StVG). Ob bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder Alkoholfahrt: Ich helfe Ihnen dabei, das Fahrverbot zu vermeiden oder abzumildern.

🛑 Wichtige Fakten zum Fahrverbot

  • Dauer: 1–3 Kalendermonate (immer volle Monate – auch im Februar).
  • Beginn: Innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft – Sie bestimmen den Startzeitpunkt (z. B. während des Urlaubs).
  • Mehrere Fahrverbote: Müssen nacheinander verbüßt werden – keine Parallelvollstreckung möglich.
  • Rechtliche Folgen: Wer trotz Fahrverbot fährt, macht sich strafbar (§ 21 StVG).

📋 Wann droht ein Fahrverbot?

Tatbestand Voraussetzung
Geschwindigkeit Über 21 km/h innerorts oder über 26 km/h außerorts
Rotlichtverstoß Rote Ampel länger als 1 Sekunde oder mit Gefährdung
Handy am Steuer Wiederholung oder Gefährdung/Sachschaden
Alkohol / Drogen Ab 0,5 ‰ oder Drogen im Blut

🔄 Fahrverbot vermeiden oder umwandeln?

In vielen Fällen lässt sich das Fahrverbot durch gute Argumentation vermeiden oder in ein höheres Bußgeld umwandeln – etwa wenn:

  • Ihre berufliche Existenz durch das Fahrverbot gefährdet wäre,
  • Sie angewiesen sind auf den Führerschein (z. B. bei Pflege Angehöriger),
  • es sich um einen einmaligen Augenblicksfehler handelt.

Dazu ist frühzeitiges und professionelles Handeln entscheidend. Ich übernehme das für Sie.

⚖️ Wie ich für Sie kämpfe

  • Gründliche Akteneinsicht und Prüfung auf Messfehler oder Verfahrensfehler
  • Fachkundige Einspruchseinlegung und Verhandlung mit Behörden
  • Optimale Terminplanung des Fahrverbots (z. B. während Urlaub)
  • Professionelle Vertretung vor Gericht

✅ Ihre nächsten Schritte

Wichtig: Nach Zugang des Bußgeldbescheids bleiben nur 14 Tage Zeit für Einspruch!

Schicken Sie mir Ihren Bescheid oder Anhörungsbogen – ich prüfe umgehend die Erfolgschancen.

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998