Fahrlässige Körperverletzung – wir handeln sofort
Ein unachtsamer Moment kann schwere rechtliche Folgen haben. Ob Verkehrsunfall oder ärztlicher Behandlungsfehler – ich stehe Ihnen zur Seite: erfahren, diskret und schnell.
Ich helfe Ihnen bei:
- Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Ärztlicher Behandlungsfehler
- Unachtsamkeit im Alltag
- Strafverfahren & Bußgeld
- Wiederherstellung Ihrer Fahrerlaubnis
Mein Vorgehen:
- Ich verschaffe mir zeitnah Zugang zu allen Akten und Polizeiberichten.
- Wir klären, ob Maßstäbe wie Vorliegen eines „Notfalls“ oder eine geringe Schuld greifen.
- Ich verhandle für Sie – außergerichtlich, wenn möglich; Gerichtlich wenn nötig.
Sie sind nicht allein – ein guter Rechtsbeistand kann entscheidend sein. Rufen Sie mich an, wir besprechen Ihre Situation noch heute.
Was droht bei fahrlässiger Körperverletzung?
Die fahrlässige Körperverletzung ist nach § 229 StGB strafbar. Sie kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen und Punkte in Flensburg sind möglich.
Achtung: Geben Sie gegenüber der Polizei keine belastenden Aussagen. Kontaktieren Sie zuerst Ihren Rechtsanwalt.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei fahrlässiger Körperverletzung
Erklären Sie kurz: Unfallzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Schäden vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.
