Rechtsanwalt beim Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung

STRAFVERTEIDIGER IN BERLIN 

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche
Tel: 0170 815 1998

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und bundesweit – seit fast 30 Jahren.

Drei Büros in Berlin

Strafrecht Spandau, Charlottenburg, Friedrichshain – Rechtsanwalt Bosche

Fahrlässige Körperverletzung – wir handeln sofort

Ein unachtsamer Moment kann schwere rechtliche Folgen haben. Ob Verkehrsunfall oder ärztlicher Behandlungsfehler – ich stehe Ihnen zur Seite: erfahren, diskret und schnell.

Ich helfe Ihnen bei:

  • Verkehrsunfall mit Personenschaden
  • Ärztlicher Behandlungsfehler
  • Unachtsamkeit im Alltag
  • Strafverfahren & Bußgeld
  • Wiederherstellung Ihrer Fahrerlaubnis

Mein Vorgehen:

  1. Ich verschaffe mir zeitnah Zugang zu allen Akten und Polizeiberichten.
  2. Wir klären, ob Maßstäbe wie Vorliegen eines „Notfalls“ oder eine geringe Schuld greifen.
  3. Ich verhandle für Sie – außergerichtlich, wenn möglich; Gerichtlich wenn nötig.

Sie sind nicht allein – ein guter Rechtsbeistand kann entscheidend sein. Rufen Sie mich an, wir besprechen Ihre Situation noch heute.

Was droht bei fahrlässiger Körperverletzung?

Die fahrlässige Körperverletzung ist nach § 229 StGB strafbar. Sie kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch versicherungsrechtliche Konsequenzen und Punkte in Flensburg sind möglich.

Achtung: Geben Sie gegenüber der Polizei keine belastenden Aussagen. Kontaktieren Sie zuerst Ihren Rechtsanwalt.

Vertrauen & Erfahrung

Rechtsanwalt für Strafrecht
Über 25 Jahre Erfahrung
Erreichbar auch am Wochenende
Persönliche & diskrete Beratung

Kontakt – schnelle Hilfe bei fahrlässiger Körperverletzung

Erklären Sie kurz: Unfallzeitpunkt, Ort, ob Zeugen oder Schäden vorhanden sind – ich melde mich unverzüglich mit Einschätzung.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998