Was ist fahrlässige Körperverletzung?
Wer durch Fahrlässigkeit einen anderen Menschen körperlich verletzt, macht sich strafbar (§ 229 StGB). Typische Fälle:
- Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Fehler bei der Berufsausübung (z. B. Handwerk, Medizin)
- Unachtsames Verhalten im Alltag mit Verletzungsfolge
Welche Strafen drohen?
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre
- Führerscheinentzug bei Verkehrsdelikten
- Eintragung ins Bundeszentralregister
- Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen
In vielen Fällen ist jedoch eine Verfahrenseinstellung ohne Hauptverhandlung möglich – insbesondere bei Ersttätern.
Ihre Verteidigung – meine Aufgabe
Ich prüfe genau, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Pflichtverstoß vorliegt und ob die Verletzung kausal auf Ihr Verhalten zurückzuführen ist. Häufig gibt es Ansatzpunkte für eine Verfahrenseinstellung oder eine milde Sanktion.
Was Sie jetzt tun sollten
Reden Sie nicht mit Polizei oder Versicherungen, bevor Sie sich anwaltlich beraten lassen. Eine unbedachte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren.
Ermitteln Polizei oder Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Körperverletzung?
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen