Was gilt als Drogenfahrt?
Schon der bloße Nachweis von Drogen im Blut kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden – selbst wenn keine Fahrunsicherheit vorlag.
- THC (Cannabis)
- Kokain, Amphetamine, MDMA
- Opiate, Benzodiazepine (auch Medikamente!)
Maßgeblich ist die sogenannte „Wirkstoffkonzentration“ im Blut – gemessen durch eine Blutprobe.
Welche Strafen drohen?
- Erstverstoß (THC): 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
- Wiederholung: bis zu 1.500 € Bußgeld, längeres Fahrverbot
- Straftat (z. B. Gefährdung): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
- MPU-Anordnung bei Eignungszweifeln
Besonders bei Cannabis ist der Grenzwert sehr niedrig – und es besteht oft Verteidigungspotenzial.
So verteidige ich Sie
- Prüfung der Rechtmäßigkeit von Blutprobe und Kontrolle
- Analyse der Wirkstoffkonzentration (Cut-Off-Werte)
- Abwehr der MPU-Anordnung
- Vermeidung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug
Oft fehlt es an konkreten Beweisen für Fahruntüchtigkeit – das ist Ihre Chance zur Verteidigung.
Gut zu wissen
- Selbst Tage nach dem Konsum kann THC nachweisbar sein
- Bei Medikamenten kommt es auf ärztliche Anweisung & Dosierung an
- Eine MPU kann auch ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden
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