Fahren unter Drogeneinfluss

Der Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss kann gravierende Konsequenzen haben – Bußgeld, Fahrverbot, Punkte und sogar Entziehung der Fahrerlaubnis. Ich prüfe Ihre Optionen und verteidige Sie effektiv.

Was gilt als Drogenfahrt?

Schon der bloße Nachweis von Drogen im Blut kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden – selbst wenn keine Fahrunsicherheit vorlag.

  • THC (Cannabis)
  • Kokain, Amphetamine, MDMA
  • Opiate, Benzodiazepine (auch Medikamente!)

Maßgeblich ist die sogenannte „Wirkstoffkonzentration“ im Blut – gemessen durch eine Blutprobe.

Welche Strafen drohen?

  • Erstverstoß (THC): 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte
  • Wiederholung: bis zu 1.500 € Bußgeld, längeres Fahrverbot
  • Straftat (z. B. Gefährdung): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis
  • MPU-Anordnung bei Eignungszweifeln

Besonders bei Cannabis ist der Grenzwert sehr niedrig – und es besteht oft Verteidigungspotenzial.

So verteidige ich Sie

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Blutprobe und Kontrolle
  • Analyse der Wirkstoffkonzentration (Cut-Off-Werte)
  • Abwehr der MPU-Anordnung
  • Vermeidung von Fahrverbot oder Führerscheinentzug

Oft fehlt es an konkreten Beweisen für Fahruntüchtigkeit – das ist Ihre Chance zur Verteidigung.

Gut zu wissen

  • Selbst Tage nach dem Konsum kann THC nachweisbar sein
  • Bei Medikamenten kommt es auf ärztliche Anweisung & Dosierung an
  • Eine MPU kann auch ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden

Drogenfahrt? Führerschein in Gefahr?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998