Fahren ohne Fahrerlaubnis

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Wer ohne gültigen Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, riskiert ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen. Als erfahrener Verteidiger helfe ich Ihnen, Schaden zu begrenzen.

Wann liegt Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Der Tatbestand ist erfüllt, wenn jemand:

  • nie eine Fahrerlaubnis besessen hat
  • die Fahrerlaubnis entzogen wurde (z. B. nach Alkohol-/Drogenfahrt)
  • ein Fahrverbot missachtet wird
  • eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt ist

Welche Strafen drohen?

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
  • Fahrzeug kann eingezogen werden
  • Verlängerung einer Sperrfrist zur Neuerteilung
  • Eintrag ins Bundeszentralregister (Vorstrafe möglich)

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

Nicht jede Fahrt ohne gültige Erlaubnis ist automatisch strafbar. Ich prüfe unter anderem:

  • Lag ein Fahrverbot oder eine Entziehung vor?
  • War die Fahrt aus einem Notstand motiviert?
  • War die Fahrerlaubnis doch noch gültig (z. B. aus dem Ausland)?

Durch geschickte Verteidigung können wir das Verfahren eventuell einstellen lassen oder die Strafe deutlich abmildern.

Frühzeitige anwaltliche Hilfe ist entscheidend

Reden Sie nicht mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, bevor Sie anwaltlich beraten wurden. Ein erfahrener Verteidiger kann verhindern, dass sich die Situation unnötig verschärft.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998