Fahren ohne Fahrerlaubnis – jetzt zählt schnelles Handeln
Ein kurzer Moment kann schwerwiegende Folgen haben. Ob Fahrverbot, Entzug oder nie erworbene Fahrerlaubnis – ich helfe Ihnen, Ihre Situation rechtlich bestmöglich zu klären.
Ich unterstütze Sie bei:
- Strafverfahren nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis)
- Wiederholungstat oder Bewährungswiderruf
- Fahren trotz Fahrverbot oder Entzug
- Verfahren bei Probezeit oder ausländischer Fahrerlaubnis
- Verkehrskontrollen & polizeiliche Vorladungen
Mein Vorgehen:
- Ich beantrage sofort Akteneinsicht, um die Beweislage zu prüfen.
- Ich erarbeite eine Verteidigungsstrategie, um Strafen zu mindern oder einzustellen.
- Ich begleite Sie persönlich – diskret, erfahren und klar in der Kommunikation.
Rufen Sie mich direkt an – eine frühe anwaltliche Einschaltung kann entscheidend sein.
Was droht bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?
Das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat nach § 21 StVG. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr – bei Wiederholung sogar mehr. Hinzu kommen häufig Probleme mit der Versicherung.
Wichtig: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache. Rufen Sie zuerst Ihren Anwalt an.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis
Schildern Sie mir kurz den Vorwurf – ich melde mich umgehend zurück und erkläre, welche Schritte jetzt sinnvoll sind.
