Was ist was?
- Diebstahl (§ 242 StGB): Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
- Betrug (§ 263 StGB): Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils
- Unterschlagung (§ 246 StGB): Aneignung einer fremden Sache, die man besitzt, aber nicht gehört
Die Übergänge sind fließend – besonders im Alltag und im Arbeitsverhältnis.
Welche Strafen drohen?
- Diebstahl: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 5 Jahren
- Betrug: ebenfalls bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
- Unterschlagung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
- Eintragung ins Führungszeugnis möglich
Bei geringem Schaden und Ersttätern ist unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erreichbar.
Verteidigung – Ihre Rechte nutzen
- War ein Vorsatz tatsächlich gegeben?
- Lag ein Irrtum oder ein Missverständnis vor?
- Gab es eine rechtmäßige Besitzlage?
- Kann eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden?
Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob Beweise tragfähig sind. Ziel ist immer die Vermeidung von Hauptverhandlung und Eintragung.
Keine Aussage ohne Strafverteidiger!
Schweigen ist Ihr gutes Recht. Machen Sie keine Angaben bei Polizei oder Zoll, bevor Sie mit mir gesprochen haben – auch nicht im vermeintlich „harmlosen“ Fall.
Vorladung, Anklage oder Ermittlungen wegen Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung?
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