Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung

Die Polizei ermittelt gegen Sie wegen eines Vermögensdelikts? Ob einfacher Ladendiebstahl oder komplexer Betrugsvorwurf – ich verteidige Sie mit Entschlossenheit und Diskretion. Besonders wichtig: Keine Aussage ohne anwaltliche Beratung!

Was ist was?

  • Diebstahl (§ 242 StGB): Wegnahme einer fremden beweglichen Sache
  • Betrug (§ 263 StGB): Täuschung zur Erlangung eines Vermögensvorteils
  • Unterschlagung (§ 246 StGB): Aneignung einer fremden Sache, die man besitzt, aber nicht gehört

Die Übergänge sind fließend – besonders im Alltag und im Arbeitsverhältnis.

Welche Strafen drohen?

  • Diebstahl: Geldstrafe bis Freiheitsstrafe von 5 Jahren
  • Betrug: ebenfalls bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe
  • Unterschlagung: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
  • Eintragung ins Führungszeugnis möglich

Bei geringem Schaden und Ersttätern ist unter Umständen eine Einstellung des Verfahrens erreichbar.

Verteidigung – Ihre Rechte nutzen

  • War ein Vorsatz tatsächlich gegeben?
  • Lag ein Irrtum oder ein Missverständnis vor?
  • Gab es eine rechtmäßige Besitzlage?
  • Kann eine Einstellung gegen Geldauflage erreicht werden?

Ich beantrage Akteneinsicht und prüfe, ob Beweise tragfähig sind. Ziel ist immer die Vermeidung von Hauptverhandlung und Eintragung.

Keine Aussage ohne Strafverteidiger!

Schweigen ist Ihr gutes Recht. Machen Sie keine Angaben bei Polizei oder Zoll, bevor Sie mit mir gesprochen haben – auch nicht im vermeintlich „harmlosen“ Fall.

Vorladung, Anklage oder Ermittlungen wegen Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung?
Jetzt unverbindlich Ersteinschätzung einholen

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998