Typische Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
- Geschwindigkeitsüberschreitung (Blitzer)
- Abstandsunterschreitung
- Rotlichtverstoß
- Handy am Steuer
- Alkoholverstoß unter 0,5 Promille (0,5er-Grenze)
- Verstoß gegen Umweltzonen oder Fahrverbote
Viele dieser Verstöße ziehen Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder sogar ein Fahrtenbuch nach sich.
Rechtsmittel gegen Bußgeldbescheid
Nach Zustellung eines Bußgeldbescheids können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Ich prüfe:
- ob Messfehler vorliegen (z. B. bei Blitzern)
- ob die Fahreridentifikation korrekt erfolgte
- ob der Bußgeldbescheid formal wirksam ist
- ob Fahrverbote verhindert werden können
Wie ich Sie verteidige
- Akteneinsicht & Analyse des Vorwurfs
- Prüfung der Beweise (z. B. Messprotokoll, Fahrerbild)
- Verhandlungen mit der Bußgeldstelle
- Ziel: Vermeidung von Fahrverbot oder Punkteintrag
Auch bei drohendem Führerscheinverlust oder Fahrverbot vertrete ich Sie bundesweit – mit Erfahrung und Nachdruck.
Keine vorschnellen Angaben machen
Geben Sie ohne Rücksprache mit einem Anwalt keine Stellungnahme bei der Polizei oder Bußgeldbehörde ab. Oft reichen kleine Fehler für eine Verurteilung. Ich vertrete Ihre Interessen effektiv und diskret.
Bußgeldbescheid erhalten oder Fahrverbot droht?
Jetzt Einspruch prüfen lassen – Kontaktieren Sie mich