Beleidigung im Straßenverkehr – § 185 StGB

Beleidigungen im Verkehr sind keine harmlosen Ausraster, sondern Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Wir verteidigen Sie kompetent gegen solche Vorwürfe.

🗣️ Was gilt als Beleidigung im Verkehr?

  • Vorsätzliche Ehrverletzung durch Worte oder Gesten (z. B. "Idiot", Stinkefinger) – § 185 StGB :contentReference[oaicite:1]{index=1}.
  • Verbal oder nonverbal: Auch Gesten wie Mittelfinger, Scheibenwischer-Geste oder herausgestreckte Zunge sind strafbar :contentReference[oaicite:2]{index=2}.
  • Bei tätlichen Beleidigungen (z. B. Spucken) drohen bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe :contentReference[oaicite:3]{index=3}.

⚖️ Welche Strafe droht?

  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr, bei schwerer Beleidigung (öffentlich, Tätlichkeit) bis zu 2 Jahre :contentReference[oaicite:4]{index=4}.
  • Konkrete Geldstrafen in Tagessätzen – häufig 20–30 Tagessätze, höher bei schweren Ausdrücken :contentReference[oaicite:5]{index=5}.
  • Beispiele aus Rechtsprechung:
    • Zunge herausstrecken ~ 150 €
    • "Dumme Kuh", "Leck mich doch" ~ 300 €
    • Mittelfinger ~ 4.000 €
    • "Arschloch", "Idiot" ~ 1.000–1.500 € :contentReference[oaicite:6]{index=6}.
  • Punkte in Flensburg werden nicht vergeben; Fahrverbot möglich bei besonderer Härte oder Wiederholungsfällen :contentReference[oaicite:7]{index=7}.

⚠️ Wann bleibt man frei?

  • Wechselseitige Beleidigungen: Beide oder keiner – § 199 StGB kann Anwendung finden :contentReference[oaicite:8]{index=8}.
  • Keine Beleidigung, wenn keine konkrete Ehrverletzung oder Adressierung vorliegt :contentReference[oaicite:9]{index=9}.
  • Ggf. straffrei bei „schmähender Kritik“ – Meinungsfreiheit? Eher nicht im Verkehr :contentReference[oaicite:10]{index=10}.

🛡️ Unsere Verteidigungsstrategie

  • **Beweis prüfen**: Aussage gegen Aussage – Zeugen, Dashcam oder Handyvideo.
  • **Mehrdeutigkeit aufzeigen**: Im Zweifel „in dubio pro reo“ :contentReference[oaicite:11]{index=11}.
  • **Gegenseitige Beleidigungen** nach § 199 StGB erkennen und anwenden.
  • **Entlastung bei fehlendem Vorsatz**, z. B. impulsive Stresssituation.
  • **Formale Verteidigung** im Strafantrag- oder Bußgeldverfahren.

📌 Praktische Empfehlungen im Alltag

  • Cool bleiben: Reagieren Sie nicht auf Provokationen.
  • Dokumentieren: Zeugen, Handy oder Dashcam können entscheidend sein.
  • Keine Gegenschimpfen: Vermeiden Sie wechselseitige Eskalationen.
  • Strafantrag beachten: Wird der Antrag nicht gestellt, kann das Verfahren eingestellt werden.

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Gegen Beleidigungsvorwurf im Verkehr? Wir verteidigen effektiv – damit Sie Ihr Recht wahren und mobil bleiben.

Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998