Was ist BAföG-Betrug?
BAföG wird vom Staat als Subvention gewährt. Wer im Antrag z. B. Einkommen, Vermögen oder Wohnverhältnisse falsch angibt, macht sich unter Umständen wegen Betruges oder Subventionsbetruges strafbar.
- Falsche Angaben im Antrag oder Folgeformularen
- Verschweigen von Nebenjobs oder elterlicher Unterstützung
- Nichtmeldung von Änderungen in Vermögensverhältnissen
Welche Strafen drohen?
- Betrug (§ 263 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
- Subventionsbetrug (§ 264 StGB): ebenfalls strafbar – auch bei fahrlässigem Verhalten
- Rückzahlung des gesamten BAföG-Betrags
- Eintrag ins Führungszeugnis möglich
Verteidigungsmöglichkeiten
- Fehlte es am Vorsatz? War es ein Versehen?
- Lag eine missverständliche Formulierung oder Unwissenheit vor?
- War der Schaden gering und ist Wiedergutmachung möglich?
- Besteht Aussicht auf Einstellung gegen Geldauflage?
Ich prüfe die Akte sorgfältig und entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.
Machen Sie keine Aussage ohne Verteidiger!
Eine Aussage bei Polizei oder Behörde ohne rechtlichen Beistand kann schwerwiegende Folgen haben. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – ich kümmere mich um Akteneinsicht und Ihre Verteidigung.
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