BAföG-Betrug – § 263 StGB

Wer beim BAföG-Antrag falsche Angaben macht, kann schnell in den Verdacht des Betrugs geraten. Es droht ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrugs – mit empfindlichen rechtlichen und finanziellen Folgen. Ich verteidige Sie mit Augenmaß und Erfahrung.

Was ist BAföG-Betrug?

BAföG wird vom Staat als Subvention gewährt. Wer im Antrag z. B. Einkommen, Vermögen oder Wohnverhältnisse falsch angibt, macht sich unter Umständen wegen Betruges oder Subventionsbetruges strafbar.

  • Falsche Angaben im Antrag oder Folgeformularen
  • Verschweigen von Nebenjobs oder elterlicher Unterstützung
  • Nichtmeldung von Änderungen in Vermögensverhältnissen

Welche Strafen drohen?

  • Betrug (§ 263 StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Subventionsbetrug (§ 264 StGB): ebenfalls strafbar – auch bei fahrlässigem Verhalten
  • Rückzahlung des gesamten BAföG-Betrags
  • Eintrag ins Führungszeugnis möglich

Verteidigungsmöglichkeiten

  • Fehlte es am Vorsatz? War es ein Versehen?
  • Lag eine missverständliche Formulierung oder Unwissenheit vor?
  • War der Schaden gering und ist Wiedergutmachung möglich?
  • Besteht Aussicht auf Einstellung gegen Geldauflage?

Ich prüfe die Akte sorgfältig und entwickle für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Machen Sie keine Aussage ohne Verteidiger!

Eine Aussage bei Polizei oder Behörde ohne rechtlichen Beistand kann schwerwiegende Folgen haben. Kontaktieren Sie mich frühzeitig – ich kümmere mich um Akteneinsicht und Ihre Verteidigung.

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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998