Alkohol am Steuer – was jetzt zählt, ist schnelles Handeln
Wenn Sie wegen Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, drohen Führerscheinentzug, hohe Geldstrafen oder sogar ein Strafverfahren. Ich helfe Ihnen sofort – mit Erfahrung, Diskretion und klarer Strategie.
Ich unterstütze Sie bei:
- Führerscheinentzug oder drohendem Entzug
- MPU-Vorbereitung und Gutachten
- Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Unfall unter Alkoholeinfluss (§ 315c StGB)
- Promillegrenze ab 0,3 / 0,5 / 1,1 – was gilt wann?
- Beratung bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
So helfe ich Ihnen:
- Ich sichere Ihre Fahrerlaubnis soweit möglich und prüfe Fehler im Verfahren.
- Ich beantrage Akteneinsicht und kläre Chancen auf Einstellung oder Milderung.
- Ich begleite Sie kompetent bis zum Abschluss des Verfahrens.
Ein Moment der Unachtsamkeit darf nicht Ihr ganzes Leben bestimmen. Rufen Sie mich an – gemeinsam klären wir alles Weitere.
Was droht bei Alkohol am Steuer?
Ab 0,3 Promille kann bereits eine Straftat vorliegen, wenn Sie den Verkehr gefährden. Ab 1,1 Promille gilt absolute Fahruntüchtigkeit – der Führerschein ist in der Regel weg. Ich prüfe, ob Verfahrensfehler oder mildere Umstände vorliegen.
Wichtig: Geben Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache – auch nicht zur Trinkmenge oder zum Zeitpunkt! Kontaktieren Sie zuerst einen Anwalt.
Vertrauen & Erfahrung
Kontakt – schnelle Hilfe bei Alkohol am Steuer
Schildern Sie mir kurz den Vorwurf – ich melde mich schnellstmöglich zurück und erkläre, welche Schritte jetzt wichtig sind.
