Abstandsverstoß

Ihnen wird ein Abstandsverstoß vorgeworfen? Gerade bei höheren Geschwindigkeiten drohen schnell Punkte oder ein Fahrverbot. Ich überprüfe die Messung und verteidige Sie gegen fehlerhafte Vorwürfe.

Was ist ein Abstandsverstoß?

Ein Abstandsverstoß liegt vor, wenn der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu gering war – gemessen in Sekunden oder Metern. Grundregel:

  • Mindestabstand: halber Tacho (bei > 80 km/h = 2 Sekunden Abstand)
  • Messmethoden: Video-Brückenmessung (VAMA), ProViDa-Fahrzeuge, Lichtschranken

Welche Strafen drohen?

  • Abstand < 5/10 bei > 100 km/h: 75 € + 1 Punkt
  • Abstand < 3/10 bei > 100 km/h: 160 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
  • Abstand < 1/10 bei > 100 km/h: 320 € + 2 Punkte + 2 Monate Fahrverbot

Je höher die Geschwindigkeit und je geringer der Abstand, desto härter die Sanktionen.

So verteidige ich Sie

  • Prüfung der Messmethode und -genauigkeit
  • Begutachtung der Videosequenz und des Messprotokolls
  • Einspruch gegen fehlerhafte Bußgeldbescheide
  • Vermeidung von Fahrverbot durch rechtliche Argumentation

Auch kleine Abweichungen oder Messfehler können zur Unverwertbarkeit führen.

Wichtig zu wissen

  • Messgeräte müssen korrekt installiert und gewartet sein
  • Der Fahrer muss klar erkennbar sein
  • Unzureichende Dokumentation kann zur Einstellung führen

Ich kenne die technischen Schwächen der gängigen Messsysteme und nutze diese gezielt zu Ihrem Vorteil.

Abstandsverstoß? Fahrverbot droht?
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Rechtsanwalt Robert Julius Bosche   

Erfolgreiche Strafverteidigung in Berlin, Brandenburg und ganz Deutschland seit 1997.

Tel: 0170 815 1998